Die Entwicklung des Leistungsstörungsrechts im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch
Zusammenfassung
I. Das gemischte System | II. Das allgemeine Leistungsstörungsrecht des BGB 1900 | 1. Das Konzept der Unmöglichkeit | a) Die objektive Unmöglichkeit: Vertragsnichtigkeit | b) Die subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen) | 2. Das Konzept des Verzugs | III. Das besondere Leistungsstörungsrecht des BGB 1900 am Beispiel des Kaufrechts | IV. Lücken des Leistungsstörungsrechts | 1. Das Fehlen eines allgemeinen Pflichtverletzungstatbestandes: Die „positive Forderungsverletzung“ | 2. Das Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo) | 3. Geschäftsgrundlage | V. Die fehlende Feinabstimmung zwischen Gewährleistungsrecht und allgemeinem Leistungsstörungsrecht – das Problem der „Zweispurigkeit“ | VII. Zwischenresümee | B. Schuldrechtsreform 2002 | I. Die Reformvorschläge der Schuldrechtskommission sowie die Vorarbeiten zur Schuldrechtsreform | II. Das Leistungsstörungsrecht des Diskussionsentwurfs | C. Das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform | I. Das allgemeine Leistungsstörungsrecht | 1. Die Systematik der gesetzlichen Regelung | 2. Der Begriff der „Pflichtverletzung“ als zentraler Anknüpfungspunkt | 3. Die Abgrenzung zum Vertretenmüssen | 4. Arten der Pflichtverletzung | a) Die Verletzung von Leistungspflichten | b) Die Verletzung nicht leistungsbezogener Pflichten (Schutzpflichten) | 5. Die Kodifizierung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und des Rechts zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (§ 314 BGB) | 6. Materielle Tendenzen | II. Die Rückführung des Gewährleistungsrechts auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht: Das Ende der Spaltung | 1. Ausgangspunkt: Mangelhafte Leistung als Pflichtverletzung | 2. Qualitative Unmöglichkeit | 3. Qualitative Verspätung der Leistung | D. Systemvergleich | E. Tendenzen: Die Entwicklung seit 2002
