Privatautonomie und Typenzwang im Sachenrecht
Zusammenfassung
I. Einführung | II. Privatautonomie und Typenzwang | 1. Typenzwang als sachenrechtlicher Grundsatz | 2. Rechtfertigung des Typenzwangs | a) Zur Zeit des Inkrafttretens des BGB | aa) Keine ausdrückliche Rechtfertigung | bb) Typenzwang als Instrument zum Schutz des Eigentums vor willkürlicher Zersplitterung | b) Rechtfertigung des Typenzwangs in jüngerer Zeit | aa) Typenzwang als Kehrseite der Absolutheit dinglicher Rechte im Interesse ihrer Erkennbarkeit für Dritte | bb) Begrenzung auf die gesetzlich fixierten Typen, da es an dem Konsens Dritter als Rechtfertigung der Verbindlichkeit fehlt | cc) Verringerung der Informationskosten für Grundbuchämter und Dritte und Sicherung der Verkehrsfähigkeit dinglicher Rechte | dd) Typenzwang als Instrument zur Sicherung der Handlungsfreiheit im Rechtsverkehr | 3. Spielraum für die Privatautonomie innerhalb des Typenzwangs | a) Flexibilisierungen innerhalb des Sachenrechts | aa) Gesetzliche Gestattung abweichender Typengestaltung | bb) Inhaltliche Ausgestaltungsbedürftigkeit eines gesetzlichen Typus | b) Geringer Einfluss der allgemeinen zwingenden Vorschriften auf das Sachenrecht | aa) Fortbestehen der Abschlussfreiheit | bb) Geringer Einfluss auf die Inhaltsfreiheit | 4. Weiterer Ausbau der Privatautonomie im Sachenrecht | a) Erweiterung der zulässigen Sachenrechtstypen | b) Flexibilisierung durch Typenkombination und Verknüpfung mit schuldrechtlichen Ansprüchen | aa) Verknüpfung mit schuldrechtlichen Ansprüchen | bb) Typenkombination | 5. Gegenbewegungen in jüngerer Zeit: Die Neuregelung der Sicherungsgrundschuld? | III. Ergebnisse
